Allgemeine Geschäftsbedingungen Levita GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Levita GmbH
- §1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen an kommunale und gewerbliche Verbraucher und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, für Verbraucher, wenn dieser eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
- §2 Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend vorbehaltlich Druckfehlern und Irrtümern, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch eine verbindliche Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande. Die automatisierte Bestelleingangsbestätigung stellt keine verbindliche Auftragsbestätigung dar.
2.2 Die Angebote des Onlineshops im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, im Onlineshop Waren zu bestellen.
2.3 Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
2.4 Der Onlineshop ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von fünf Kalendertagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per eMail/Telefax/Brief anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fünf-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
2.5 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
- §3 Preise
3.1 Unsere Preise gelten zunächst „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind im Preis enthalten, sofern nicht gesondert aufgeführt. Abweichungen hierzu führen wir in unseren Verkaufsunterlagen und unserem Online-Angebot gesondert auf.
3.2 In unseren regulären Verkaufsunterlagen (Preisliste, Aktionsblätter, etc.) ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Abweichend dazu: die Preise in unserem Onlineshop enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer.
3.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als drei Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am dritten Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
Die Übersendung dieses Rücktritts per Telefax oder eMail an info@levita-spa.com genügt dafür.
- §4 Zahlung
4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in Ausgleich zu bringen.
4.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 20 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ausgeglichen hat. Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
4.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Verkäuferin bleibt vorbehalten.
4.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Verkäuferin anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
4.5 Die Zahlweisen unseres Online-Shops variieren und werden jeweils aktuell im Bestellprozess ausgeführt.
4.6 Bei Neukunden, Wiederverkäufern und Kunden außerhalb der BRD räumen wir uns die Möglichkeit zur Fakturierung gegen Vorkasse ein.
4.7 Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl zum Ausgleich der ältesten oder der am geringsten gesicherten Verbindlichkeiten verwendet.
- §5 Lieferung
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 14 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit dem ersten Verzugstag beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als zwei Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfrist-setzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
- §6 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
6.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
6.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
- §7 Versand
7.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. (s. §3). Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wir sind nicht für die Besorgung einer Transportversicherung verpflichtet.
7.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, deren Berechnung einzeln erfolgen kann.
7.3 Falls nichts anderes vereinbart, wird die Auswahl des Versandweges und des Frachtführers uns überlassen.
7.4 Unsere Lieferungen erfolgen inklusive Einwegverpackung, entsprechend unserer Standardverpackung in unserer Wahl. Entsorgungskosten der Leerverpackung gehen zu Lasten des Käufers.
7.5 Im Schadensfall ist umgehend eine amtliche Schadensfeststellung (ggf. mit Wiegenote) an uns zu senden - zusammen mit der entsprechenden Schadensabtretung. Wir behalten uns vor, für den eingetretenen Schaden Ersatz zu liefern oder den Schadensbetrag zu erstatten.
§8 Abnahmeverzug
8.1 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist stillschweigt, die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8.2 Die durch die verspätete Abnahme verursachten Kosten, insbesondere solche der Lagerung und erneute Anlieferung, hat der Käufer zu tragen.
8.3 Die Verkäuferin kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
- §9 Rücktritt
9.1 Die Verkäuferin braucht nicht zu liefern, wenn der Vorlieferant die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die Verkäuferin die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichwertiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat die Verkäuferin den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
9.2 Ein Rücktrittsrecht wird der Verkäuferin zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde oder Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Lieferungen der Verkäuferin nicht ausgeglichen sind, obwohl sich der Käufer im Verzug befindet, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorkasse. Für die Warenrücknahme gilt Abschnitt 12.
9.3 Ergeben sich nach Vertragsschluss Anzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, wie z.B. Zahlungsverzug- und Einstellung, Sicherungsübereignung von Umlaufvermögen, ungünstige Auskünfte durch Bank- oder Kreditinstitute oder Kreditversicherer, ist die Verkäuferin berechtigt, ihre Leistung zu verweigern und, nach fruchtloser Fristsetzung zur Erbringung von Sicherheiten in Form von selbstschuldnerischen Bankbürgschaften, Bankgarantien oder Vorleistungen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Eine Fristsetzung ist für den Fall entbehrlich, dass die Gefährdung der Leistungsfähigkeit des Käufers offensichtlich ist.
- §10 Warenrücknahme
10.1 Im Fall des Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
- aa) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. in entstandener Höhe.
- bb) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gilt als Pauschalsatz jeweils 25% des Rechnungsbetrages für die ersten vier Vierteljahre.
- §11 Gewährleistung/Haftung
11.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer sofort beim Zusteller schriftlich anzuzeigen. Keinesfalls darf der ordnungsgemäße Empfang ohne weitere Bemerkungen bestätigt werden. Bei verdeckten Transportschäden gilt eine Meldefrist innerhalb von fünf Tagen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
11.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
11.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die Verkäuferin die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
11.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
11.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
11.6 Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
11.8 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in 11.7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin betroffen ist.
11.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.10 Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht bei der Übergabe rügt.
11.11 Sofern die Verkäuferin die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
11.12 Rechte des Käufers verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/Gegenstandes, für den Fall, dass der Käufer Kaufmann ist und die Ware eine entsprechende Haltbarkeit aufweist. Die Waren der Verkäuferin sind zum größten Teil Naturprodukte, die natürlich bedingt eine begrenzte Haltbarkeit aufweisen.
- §12 Eigentumsvorbehalt
12.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen usw. erfüllt hat.
12.2 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
12.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.
- §12 Qualitätsschwankungen
In der Natur der Ware liegende Qualitätsschwankungen, insbesondere Geruchs- und Geschmacksschwankungen, berechtigen den Käufer nicht zur Reklamation bzw. zur Anmeldung jeglicher Ansprüche.
- §13 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist D-68794 Oberhausen-Rheinhausen; für unsere Warenlieferungen der Versandort.
§14 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundes-datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Versanddienste) erfolgt von uns nur, sofern dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Die Bestelldaten werden verschlüsselt und gesichert übertragen, wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Datensicherheit während dieser Übertragungen über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen Zugriff Dritter auf Dateien unserer Internetpräsenz. Zugangsdaten für das Kunden-Login, die auf Wunsch des Kunden an diesen übermittelt werden, sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln, da wir keinerlei Verantwortung für die Nutzung und Verwendung dieser Daten übernehmen.
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- §18 Gültigkeit der AGB
Mit einer Bestellung werden die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen anerkannt. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
§19 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
19.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
19.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung der Verkäuferin abzutreten.
19.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile D-68794 Oberhausen-Rheinhausen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: 21.05.2019
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